Der oberste Gerichtshof in Japan verkündete das Urteilüber das staatliche Schadenpflicht von der Unterlassung der Einschräkungenbefugnis am 15. 10. 2004.
Nach dem Urteil muß die japanische Regierung den an Minamata-byo gekrankten Gesundheitsgeschädigtern entschädigen. Der Beitrag handelt über das Urteil auf des Zisammenhang zwischen den vergangenen Entscheidungen und den wissenschaftlichen Grundlagen.
staatliche Unterlassung des Einschräkungenpflicht
Minamata-byo