Der oberste Gerichtshof in Japan verkündete das Urteilüber das staatliche Schadenpflicht von der Unterlassung der  Einschräkungenbefugnis am 15. 10. 2004.
Nach dem Urteil muß die japanische Regierung den an Minamata-byo gekrankten Gesundheitsgeschädigtern entschädigen. Der Beitrag handelt über das Urteil auf des Zisammenhang zwischen den vergangenen Entscheidungen und den wissenschaftlichen Grundlagen.
                                 
                                
                                        staatliche Unterlassung des Einschräkungenpflicht
                                        Minamata-byo